Diese Karte zeigt die für das Zieljahr 2045 vorgesehene Wärmeversorgungsart in den unterschiedlichen Versorgungsgebieten.
Diese Karte veranschaulicht, wo eine flächendeckende Versorgung durch Luftwärmepumpen denkbar ist.
Navigieren Sie durch die Karte, suchen Sie Ihre Adresse und klicken Sie auf den betreffenden Baublock, um Informationen zur Eignung zu erhalten oder Informationen zu möglichen Hemmnissen zu bekommen.
Diese Karte veranschaulicht, wo eine flächendeckende Versorgung durch Erdwärmepumpen denkbar ist.
Navigieren Sie durch die Karte, suchen Sie Ihre Adresse und klicken Sie auf den betreffenden Baublock, um Informationen zur Eignung zu erhalten oder Informationen zu möglichen Hemmnissen zu bekommen.
Diese Karte veranschaulicht die verschiedenen Wasserschutzzonen im Planungsgebiet.
Wasserschutzzonen sind insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Erdwärme relevant.
Klicken Sie auf die Schutzzonen, um weiterführende Informationen zur Umsetzung von Erdwärme zu erhalten
Die Wärmedichte ist ein spezifisches Maß für den Wärmebedarf im Ausgangsjahr, bezogen auf ein 100 m x 100 m großes Raster. Höhere Werte (orange / gelb) deuten auf erhöhte Wärmebedarfe hin, die u.U. für die wirtschaftliche Eignung eines Wärmenetzes sprechen.
Die Wärmeliniendichte ist ebenfalls ein spezifisches Maß für den Wärmebedarf im Ausgangsjahr.
Zur Ermittlung der Wärmeliniendichte wird der Wärmebedarf auf geografische Elemente, wie Straßen bezogen. Höhere Werte (orange / gelb) deuten auch in Bezug auf die Wärmeliniendichte auf erhöhte Wärmebedarfe hin, die u.U. für die Wirtschaftlichkeit eines Wärmenetzes sprechen.
Für weitere Erläuterungen zum Wärmeplan nutzen Sie den nachstehenden Link.
Diese Anwendung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf interaktives Kartenmaterial. Nutzen Sie die Karten, wie Sie es von anderen Online-Kartendiensten gewohnt sind. Hier finden Sie einige Hinweise zu Bedienung der Anwendung.
Mir werden keine Informationsfenster angezeigt? Was kann ich tun?
Folgende Maßnahmen können helfen.
Warum beziehen sich alle Informationen nur auf meinen Baublock?
Aus Datenschutzgründen arbeitet die kommunale Wärmeplanung auf Ebene des Baublocks. Als Bezugssysteme gelten daher Baublöcke. Dies ist im Rahmen der Wärmeplanung der gültige Standard.
Wie benutze ich das Kartenmaterial am besten?
Besonders relevant ist die für Sie zukünftig geplante Versorgungsart. Die dazugehörige Karte ist standardmäßig geöffnet. Suchen Sie Ihre Adresse oder navigieren Sie zu selbiger und klicken Sie dann auf den betreffenden Baublock. Es öffnet sich ein Informationsfenster mit relevanten Informationen zur Versorgungsart, Ansprechpersonen und ggf. Fördermitteloptionen.
Im Fernwärme- oder Gasnetz-Prüfgebiet werden grundsätzliche Perspektiven für eine leitungsgebundene Wärme- und Gasversorgung ergebnisoffen betrachtet. Ziel ist es, mögliche Entwicklungspfade für eine klimafreundliche Energieversorgung zu prüfen, ohne eine Festlegung auf eine bestimmte Lösung vorzunehmen.
Eine Versorgung über ein Fern- oder Nahwärmenetz kann – abhängig von strukturellen, räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie der Umsetzungsbereitschaft relevanter Akteure – eine sinnvolle Option darstellen; zugleich bleibt eine dezentrale Versorgung grundsätzlich möglich. Für den Gasbereich ist zu berücksichtigen, dass seitens der Erdgas-Netzbetreiber eine teilweise Transformation des Netzes zu einem Biomethan-Netz angestrebt wird.
Aus der Deklaration als Prüfgebiet geht keine Verpflichtung hervor. Die Festlegung als Prüfgebiet schafft den Rahmen, sodass BürgerInnen sich zu Interessensgemeinschaften zusammenfinden können, sich eine Energiegenossenschaft formiert oder ein Akteur identifiziert werden kann, um ggf. Fernwärme voranzutreiben. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht.
Besteht kein Interesse an Fernwärme sind die Gebäude individuell oder – ab 2045 – mit klimaneutralen Gasen zu versorgen. Anforderungen an den Heizungstausch resultieren aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für den Heizungswechsel aufzeigt.
Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen.
Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Im Rahmen der Wärmeplanung erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Gebäudeenergiegesetz
Nachfolgende Punkte können dazu beitragen, Fernwärme in Ihrer Nachbarschaft zu realisieren:
Machen Sie sich mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vertraut. Dieses Förderinstrument ist modular aufgebaut und ist derzeit (Stand 18.02.26) das entscheidende Medium, um Nah- oder Fernwärme vor dem Hintergrund der Investitionen in eine Wirtschaftlichkeit zu überführen. Über die BEW sind sowohl Investitionen als auch Betriebskosten für bestimmte Erneuerbare-Energien-Anlagen förderfähig. Zur Sicherung der Förderung muss zunächst eine Machbarkeitsstudie nach BEW-Modul 1 erarbeitet werden. Auch diese wird zu 50 % gefördert.
Eine wesentliche Eingangsvoraussetzung für die BEW ist ein Netz, das mindestens 17 Gebäude oder 101 Wohneinheiten umfasst.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des GEG (siehe Abschnitt „Gesetzlicher Rahmen“) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht.
Die Entscheidung darüber, welche Heizungs- bzw. Versorgungsart für Sie und Ihr Gebäude am besten geeignet ist, obliegt grundsätzlich Ihnen. Diese Auflistung soll lediglich eine Orientierungshilfe darstellen und Sie im Prozess unterstützen.
Solarthermische Anlagen
Biomasse-Anlagen
(feste & flüssige Biomasse)
Stromdirektheizungen
Wärmepumpen-Hybridheizungen
(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung)
Elektrisch betriebene Wärmepumpen
(Luft-, Erd- und Grundwasserwärme)
Solarthermie-Hybridheizungen
(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung)
Bis zum 30.06.28 ist Ihnen grundsätzlich möglich, Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung gegen eine neue Gas- oder Ölheizung zu tauschen. Ab 2029 müssen Sie jedoch einen erneuerbaren Anteil von 15 % sicherstellen können, der bis 2045 schrittweise ansteigt.
Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren drastisch steigen wird. Unter Heizungs- und CO2-Rechner unterstützt Sie beim Heizungstausch.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
Wenn Sie Interesse an der Umsetzung von Fernwärme oder den Weiterbetrieb ihres bestehenden Gasnetzanschlusses über 2045 hinaus haben, setzen Sie sich bitte mit Stadt Nauen in Verbindung und bekunden Sie Ihr Begehren. Die Stadt Nauen bemüht sich, die Aktivitäten zu bündeln. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme das Kontaktformular des Klimaportals. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Nauen gesammelt und beantwortet. Bitte nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.
Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:
Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungstellen) | Zur Verbraucherzentrale
Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) | Zur Expertenliste
Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.
Eine flächenhafte Umstellung des Gasnetzes der Stadt Nauen auf grüne Gase, wie Biomethan oder Wasserstoff ist ebenfalls nicht vorgesehen. Das Erdgasnetz wird bestehende Anschlussgebiete bis 2045 mit Erdgas versorgen, sofern es einen ausreichenden Bedarf gibt. Nach aktueller Gesetzeslage ist eine Versorgung mit Erdgas ab 2045 ausgeschlossen.
Unter den gegebenen Bedingungen müssen Sie sich zukünftig daher individuell versorgen. Das heißt, der Wechsel Ihrer Heizung obliegt Ihnen und Ihnen stehen dafür verschiedene Technologieoptionen zur Verfügung.
Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zum Heizungswechsel, den Anforderungen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), Fördermitteloptionen und Ansprechpersonen.
Anforderungen an den Heizungstausch resultieren aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für den Heizungswechsel aufzeigt.
Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare und / oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.
Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % aus Erneuerbaren und Abwärme erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau.
Wichtiger Hinweis!
Im Rahmen der Wärmeplanung erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und / oder Abwärme nach Heizungshavarie.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Gebäudeenergiegesetz
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des GEG (siehe Abschnitt „Gesetzlicher Rahmen“) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht.
Die Entscheidung darüber, welche Heizungs- bzw. Versorgungsart für Sie und Ihr Gebäude am besten geeignet ist, obliegt grundsätzlich Ihnen. Diese Auflistung soll lediglich eine Orientierungshilfe darstellen und Sie im Prozess unterstützen.
Solarthermische Anlagen
Biomasse-Anlagen
(feste & flüssige Biomasse)
Stromdirektheizungen
Wärmepumpen-Hybridheizungen
(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung)
Elektrisch betriebene Wärmepumpen
(Luft-, Erd- und Grundwasserwärme)
Solarthermie-Hybridheizungen
(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung)
Hinweis zu Luft- und Erdwärmepumpen
In Ihrer Nachbarschaft könnte es Einschränkungen in Bezug auf Luft- und Erdwärmepumpen geben. Bitte prüfen Sie die weiteren Karten für Hinweise.
Hinweis zu Öl- und Gasheizungen
Bis zum 30.06.28 ist Ihnen grundsätzlich möglich, Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung gegen eine neue Gas- oder Ölheizung zu tauschen. Ab 2029 müssen Sie jedoch einen erneuerbaren Anteil von 15 % sicherstellen können, der bis 2045 schrittweise ansteigt.
Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren steigen wird. Unser Heizungs- und CO2-Rechner unterstützt Sie beim Heizungstausch.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.
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Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste
Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.
Aufgrund der baulichen Struktur könnten sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen für Luftwärmepumpen durch Schallemissionen und Platzverhältnisse ergeben.
Diese Einschätzung stellt kein absolutes Ausschlusskriterium dar.
Wärmepumpen unterliegen einer kontinuierlichen Entwicklung und sind bereits in den letzten Jahre immer leiser geworden. Es kann jedoch sein, dass sich einige Anwohnende bei flächendeckendem Einsatz von Luftwärmepumpen durch entstehende Geräusche gestört fühlen.
Auch in Bezug auf den Aufstellort der Außeneinheiten gibt es fortwährend Entwicklungen und mittlerweile kreative Lösungen. Von der Installation auf dem Dach bis zur Unterbringung im Dachstuhl sind heute viele Optionen denkbar.
Wenn Sie sich beim Heizungswechsel für eine Luftwärmepumpe interessieren, empfiehlt es sich, bei der Wahl des Aggregates auch auf die Geräuschemissionen zu achten.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.
Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. So wurde u.a. geprüft, ob sich durch flächendeckende Versorgung Ihrer Nachbarschaft mittels Luftwärmepumpen kritische Lärmemissionen (überschrittene Grenzwerte) einstellen können und ob sich um alle Gebäude hinreichende Freiflächen finden lassen.
Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.
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Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.
In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft sowohl Einschränkungen durch Wasserschutzzonen als auch verfügbare Flächen.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.
Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.
Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen.
Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.
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Die Wasserschutzzone III bildet den größten Teil des Schutzgebiets. Sie wird häufig in Zone III A und III B unterteilt, wobei III A dichter zur Fassungsanlage gelegen ist und daher häufig strengere Auflagen in Bezug auf Erdwärme besitzt.
Die Wasserschutzzone III schützt das Trinkwasser weniger in Bezug auf Keime, als in Bezug auf chemische Belastungen, wie Nitrate, Pestizide oder Industriechemikalien.
Da das Grundwasser von der Schutzzone III bis zur Fassungsanlage einige Jahrzehnte benötigt, dient dieses Schutzgebiet der langfristigen Sicherung gegen eine schleichende Kontamination des Trinkwassers.
In den Schutzzonen III A und III B ist der Betrieb von Erdwärmepumpen mindestens genehmigungspflichtig und je nach Technologie mit strengen Auflagen versehen. Zum Teil werden bestimmte Anlagen mit erhöhtem Risiko für das Grundwasser, wie etwa Sonden, ausgeschlossen.
Hier empfiehlt sich der Kontakt zur unteren Wasserbehörde, um die Randbedingungen und Anforderungen an die Genehmigung einer möglichen Erdwärmepumpe abzuklären.
Die Wasserschutzzone II umgibt den Fassungsbereich (Wasserschutzzone I) einer Anlage zur Trinkwassergewinnung. Sie ist weitläufiger dimensioniert als die Schutzzone I.
Die Wasserschutzzone II dient als natürliche Sicherheits- und Filterzone und schützt das Trinkwasser insbesondere vor einer mikrobiellen oder chemischen Verunreinigung.
In der Wasserschutzzone II herrscht in Bezug auf Erdwärmepumpen, die das Grundwasser berühren, i.d.R. ein strenges Genehmigungsverbot.
Eine Grundwasserentnahme ist nicht gestattet, was die Nutzung von Grundwasserwärmepumpen ausschließt. Selbiges gilt für Erdwärmesonden.
In wenigen Ausnahmefällen kann eine Anlage genehmigungsfähig sein, wenn Sie die Grundwasserleiter nicht berührt und darüber hinaus gehende Anforderungen erfüllt. Diese Randbedingung kann z.B. durch einige Erdwärmekollektoren erfüllt sein.
Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.
In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen durch verfügbare Flächen.
Die Siedlungsdichte ist in Ihrer Nachbarschaft erhöht. Es finden sich verschiedene Flurstücke, die wahrscheinlich keine hinreichende Flächenverfügbarkeit für Erdwärme (Sondenfelder) bieten. Die Möglichkeit zur Umsetzung sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden. Daher empfehlen wir weiterführende Beratungen in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.
Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.
Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen.
Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
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Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse, bauliche Struktur und Wasserschutzzonen wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Erdwärmepumpen analysiert.
In diesem Zusammenhang ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen durch Wasserschutzzonen.
Einige Flurstücke sind von einer Trinkwasserschutzzone berührt. Hier sind Erdwärmepumpen entweder ausgeschlossen, oder mit verschiedensten Auflagen genehmigungspflichtig. Prüfen Sie bitte die Kartendarstellungen zu den Schutzgebieten für weiterführende Informationen.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.
Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.
Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen.
Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie beim Heizungswechsel zu begleiten.
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Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.
Aufgrund der baulichen Struktur ergeben sich in Ihrer Nachbarschaft ggf. hinderliche Platzverhältnisse für Luftwärmepumpen. Es kann also sein, dass nicht an jedem Gebäude eine Wärmepumpe gut platzierbar ist.
Dies stellt jedoch kein absolutes Ausschlusskriterium dar. Auch in beengten Siedlungsstrukturen können kreative Aufstellorte identifiziert werden. So können die Außeneinheiten unter bestimmten Bedingungen auf dem Dach oder bei hinreichender Größe sogar im Dachstuhl aufgestellt werden.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.
Bei einigen Gebäuden deuten sich herausfordernde Platzverhältnisse an, die einer Installation in Nähe zum zu beheizenden Gebäude entgegen stehen können.
Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
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Anhand der vorhandenen Daten und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur wurde im Rahmen der Wärmeplanung die flächendeckende Eignung von Luftwärmepumpen analysiert.
Aufgrund der baulichen Struktur könnten sich in Ihrer Nachbarschaft Einschränkungen für Luftwärmepumpen durch Schallemissionen ergeben. Es kann sein, dass sich einige Anwohnende bei flächendeckendem Einsatz von Wärmepumpen durch entstehende Geräusche gestört fühlen.
Dies stellt kein absolutes Ausschlusskriterium dar. Wärmepumpen unterliegen einer kontinuierlichen Entwicklung und sind bereits in den letzten Jahre immer leiser geworden.
Wenn Sie sich beim Heizungswechsel für eine Luftwärmepumpe interessieren, empfiehlt es sich, bei der Wahl des Aggregates auch auf die Geräuschemissionen zu achten.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.
Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. So wurde u.a. geprüft, ob sich durch flächendeckende Versorgung Ihrer Nachbarschaft mittels Luftwärmepumpen kritische Lärmemissionen (überschrittene Grenzwerte) einstellen können.
Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
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Anhand der vorhandenen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur und Wasserschutzgebiete sind zunächst keine unmittelbaren Restriktionen in Bezug auf Erdwärmepumpen in diesem Areal erkennbar.
Eine Erdwärmepumpe könnte daher für eine Versorgung Ihres Gebäudes infrage kommen, sofern ein Heizungstausch ansteht.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft mit Hindernissen in Bezug auf Erdwärmepumpen zu rechnen ist.
Mögliche Hemmnisse können u.a. hohe Wärmebedarfe, fehlende Flächen oder Wasserschutzgebiete sein.
Die Bewertung der Flächenverfügbarkeit erfolgte anhand von Sondenfeldern (100 m Tiefe). Diese Form der Erdwärme ist am wenigsten flächenintensiv. Sofern die Flächenverfügbarkeit bereits für Sondenfelder unzureichend ist, sind Kollektoren ebenfalls auszuschließen.
Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis soll lediglich für den Heizungstausch sensibilisieren und entspricht keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
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Anhand der vorhandenen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung und einer Bewertung grundlegender technischer Parameter, wie Wärmebedarf, Platzverhältnisse und bauliche Struktur sind zunächst keine unmittelbaren Restriktionen in Bezug auf Luftwärmepumpen in diesem Areal erkennbar.
Eine Luftwärmepumpe ( Luft-Wasser-Wärmepumpe) könnte daher für eine Versorgung Ihres Gebäudes infrage kommen, sofern ein Heizungstausch ansteht.
Im Rahmen der Wärmeplanung werden Versorgungsoptionen anhand einiger grundlegender Eignungskriterien geprüft. So wird u.a. analysiert, ob in Ihrer Nachbarschaft aufgrund der baulichen Struktur mit Hindernissen in Bezug auf Wärmepumpen zu rechnen ist.
Hinsichtlich Luftwärmepumpen können das u.a. hohe Wärmebedarfe, kritische Schallemissionen oder schwierige Platzverhältnisse sein. Durch die Untersuchung etwaiger Kriterien möchte man im Rahmen der Wärmeplanung sicherstellen, dass eine individuelle Versorgung möglich ist.
Wichtiger Hinweis
Dieses Analyseergebnis stellt keine Technologieempfehlung dar und entspricht auch keiner Beratungsleistung zum Heizungstausch. Die Anwendbarkeit bestimmter Lösungen sollte immer im Einzelfall vor Ort analysiert werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf den Heizungstausch weiterführende Beratung in Anspruch zu nehmen.
Für eine erste Grobeinschätzung zur Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe, nutzen Sie gern den Heizungsrechner.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
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Die Wasserschutzzone I bildet den engsten Schutzbereich um eine Fassungsanlage, wie einen Trinkwasserbrunnen oder eine Quelle. Sie dient dazu, jede unmittelbare Verunreinigung des Trinkwassers zu vermeiden.
Die Nutzung von Erdwärme ist praktisch ausgeschlossen, da der Schutz des Trinkwassers Vorrang hat.
Dieser Block befindet sich im Ausbaugebiet der Fernwärme. Bis spätestens 2045 soll die Fernwärme hier anliegen.
Dieses Gebiet ist als Fernwärmeausbaugebiet deklariert, weil sich eine individuelle / dezentrale Versorgung nur bedingt umsetzen lässt. Dies mag für einzelne Gebäude durchaus funktionieren, wird aufgrund der baulichen Struktur aber für viele Gebäude der Nachbarschaft nicht möglich sein.
Eine flächendeckende Umgestaltung des Erdgasnetzes zu einem Biomethan- oder Wasserstoff wird derzeit ausgeschlossen. Eine Versorgung mit Erdgas ist nach aktueller Gesetzeslage nach 2045 nicht mehr möglich.
Der Betrieb von Fernwärme erscheint im betreffenden Gebiet aufgrund der Siedlungsstruktur wirtschaftlich darstellbar. Zudem gibt es ausreichend erneuerbare Potenziale, um viele Häuser effizient und kostengünstig mit Fernwärme zu versorgen.
Wenn Sie Interesse an einem Fernwärmeanschluss haben, nehmen Sie gern Kontakt über das Kontaktformular des Klimaportals auf.
Sofern Sie bei sich die Möglichkeit für eine eigene klimafreundliche Versorgung sehen, ist auch das im Ausbaugebiet möglich. Aus der Wärmeplanung erwachsen keine Verbindlichkeiten und unmittelbaren Verpflichtungen. Gleichzeitig besteht kein Anspruch auf die Versorgung mit Fernwärme. Es sei darauf hingewiesen, dass Fernwärme günstiger für alle wird, je mehr sich anschließen.
Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird in den nächsten Jahren für alle Gebäude verpflichtend.
Anforderungen an das Heizen mit erneuerbaren Energien ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für das klimafreundliche Heizen aufzeigt.
Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.
Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau .
Der Anschluss an ein Wärmenetze stellt eine gültige Option zur Einhaltung der 65-%-Regel dar. Dies liegt daran, dass an Wärmenetze eigene Anforderungen zur Einhaltung von Grenzwerten erneuerbarer Energien gestellt sind. So müssen Fernwärmeversorger nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen Dekarbonisierungsplan entwickeln und ab spätestens 2030 gewährleisten, dass Wärmenetze zu mindestens 30 % aus Erneuerbaren und/oder Abwärme gespeist werden.
Wichtiger Hinweis!
Im Rahmen der Wärmeplanung der Stadt Nauen erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und Abwärme nach Heizungshavarie. Ferner gilt kein Anschluss- und Benutzungszwang. Damit besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich individuell zu versorgen.
Da die Fernwärme erst nach 2028 anliegend wird, besteht die Option, sich Zwischenlösungen für die Wärmeversorgung zu installieren. In diesem Zusammenhang ist auch die Neuinstallation von Öl- und Gasheizungen möglich.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Da es sich bei dem geplanten Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich.
Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen.
Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.
Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Nauen gesammelt und beantwortet. Bitte nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.
Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten oder kurz vor einem Heizungstausch stehen, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:
Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungstellen) | Zur Verbraucherzentrale
Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) | Zur Expertenliste
Dieser Block befindet sich im Ausbaugebiet der Fernwärme. Zwischen 2035 und 2040 soll die Fernwärme bei Ihnen anliegen.
Dieses Gebiet ist als Fernwärmeausbaugebiet deklariert, weil sich eine individuelle / dezentrale Versorgung nur bedingt umsetzen lässt. Dies mag für einzelne Gebäude durchaus funktionieren, wird aufgrund der baulichen Struktur aber für viele Gebäude der Nachbarschaft nicht möglich sein.
Eine flächendeckende Umgestaltung des Erdgasnetzes zu einem Biomethan- oder Wasserstoffnetz wird derzeit ausgeschlossen. Eine Versorgung mit Erdgas ist nach aktueller Gesetzeslage nach 2045 nicht mehr möglich.
Der Betrieb von Fernwärme erscheint im betreffenden Gebiet aufgrund der Siedlungsstruktur wirtschaftlich darstellbar. Zudem gibt es ausreichend erneuerbare Potenziale, um viele Häuser effizient und kostengünstig mit Fernwärme zu versorgen.
Wenn Sie Interesse an einem Fernwärmeanschluss haben, nehmen Sie gern Kontakt über das Kontaktformular des Klimaportals auf.
Sofern Sie bei sich die Möglichkeit für eine eigene klimafreundliche Versorgung sehen, ist auch das im Ausbaugebiet möglich. Aus der Wärmeplanung erwachsen keine Verbindlichkeiten und unmittelbaren Verpflichtungen. Gleichzeitig besteht kein Anspruch auf die Versorgung mit Fernwärme. Es sei darauf hingewiesen, dass Fernwärme günstiger für alle wird, je mehr sich anschließen.
Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird in den nächsten Jahren für alle Gebäude verpflichtend.
Anforderungen an das Heizen mit erneuerbaren Energien ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für das klimafreundliche Heizen aufzeigt.
Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.
Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau .
Der Anschluss an ein Wärmenetze stellt eine gültige Option zur Einhaltung der 65-%-Regel dar. Dies liegt daran, dass an Wärmenetze eigene Anforderungen zur Einhaltung von Grenzwerten erneuerbarer Energien gestellt sind. So müssen Fernwärmeversorger nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen Dekarbonisierungsplan entwickeln und ab spätestens 2030 gewährleisten, dass Wärmenetze zu mindestens 30 % aus Erneuerbaren und/oder Abwärme gespeist werden.
Wichtiger Hinweis!
Im Rahmen der Wärmeplanung der Stadt Nauen erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und Abwärme nach Heizungshavarie. Ferner gilt kein Anschluss- und Benutzungszwang. Damit besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich individuell zu versorgen.
Da die Fernwärme erst nach 2028 anliegend wird, besteht die Option, sich Zwischenlösungen für die Wärmeversorgung zu installieren. In diesem Zusammenhang ist auch die Neuinstallation von Öl- und Gasheizungen möglich.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Da es sich bei dem geplanten Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich.
Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen.
Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.
Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Nauen gesammelt und beantwortet. Bitte nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.
Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten oder kurz vor einem Heizungstausch stehen, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:
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Dieser Block befindet sich im Ausbaugebiet der Fernwärme. Zwischen 2030 und 2035 soll die Fernwärme bei Ihnen anliegen.
Dieses Gebiet ist als Fernwärmeausbaugebiet deklariert, weil sich eine individuelle / dezentrale Versorgung nur bedingt umsetzen lässt. Dies mag für einzelne Gebäude durchaus funktionieren, wird aufgrund der baulichen Struktur aber für viele Gebäude der Nachbarschaft nicht möglich sein.
Eine flächendeckende Umgestaltung des Erdgasnetzes zu einem Biomethan- oder Wasserstoff wird derzeit ausgeschlossen. Eine Versorgung mit Erdgas ist nach aktueller Gesetzeslage nach 2045 nicht mehr möglich.
Der Betrieb von Fernwärme erscheint im betreffenden Gebiet aufgrund der Siedlungsstruktur wirtschaftlich darstellbar. Zudem gibt es ausreichend erneuerbare Potenziale, um viele Häuser effizient und kostengünstig mit Fernwärme zu versorgen.
Wenn Sie Interesse an einem Fernwärmeanschluss haben, nehmen Sie gern Kontakt über das Kontaktformular des Klimaportals auf.
Sofern Sie bei sich die Möglichkeit für eine eigene klimafreundliche Versorgung sehen, ist auch das im Ausbaugebiet möglich. Aus der Wärmeplanung erwachsen keine Verbindlichkeiten und unmittelbaren Verpflichtungen. Gleichzeitig besteht kein Anspruch auf die Versorgung mit Fernwärme. Es sei darauf hingewiesen, dass Fernwärme günstiger für alle wird, je mehr sich anschließen.
Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird in den nächsten Jahren für alle Gebäude verpflichtend.
Anforderungen an das Heizen mit erneuerbaren Energien ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für das klimafreundliche Heizen aufzeigt.
Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.
Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau .
Der Anschluss an ein Wärmenetze stellt eine gültige Option zur Einhaltung der 65-%-Regel dar. Dies liegt daran, dass an Wärmenetze eigene Anforderungen zur Einhaltung von Grenzwerten erneuerbarer Energien gestellt sind. So müssen Fernwärmeversorger nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen Dekarbonisierungsplan entwickeln und ab spätestens 2030 gewährleisten, dass Wärmenetze zu mindestens 30 % aus Erneuerbaren und/oder Abwärme gespeist werden.
Wichtiger Hinweis!
Im Rahmen der Wärmeplanung der Stadt Nauen erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und Abwärme nach Heizungshavarie. Ferner gilt kein Anschluss- und Benutzungszwang. Damit besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich individuell zu versorgen.
Da die Fernwärme erst nach 2028 anliegend wird, besteht die Option, sich Zwischenlösungen für die Wärmeversorgung zu installieren. In diesem Zusammenhang ist auch die Neuinstallation von Öl- und Gasheizungen möglich.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Da es sich bei dem geplanten Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich.
Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen.
Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.
Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Nauen gesammelt und beantwortet. Bitte nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.
Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten oder kurz vor einem Heizungstausch stehen, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:
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Dieser Block befindet sich im Ausbaugebiet der Fernwärme. Bis zum Jahr 2030 soll die Fernwärme bei Ihnen anliegen.
Dieses Gebiet ist als Fernwärmeausbaugebiet deklariert, weil sich eine individuelle / dezentrale Versorgung nur bedingt umsetzen lässt. Dies mag für einzelne Gebäude durchaus funktionieren, wird aufgrund der baulichen Struktur aber für viele Gebäude der Nachbarschaft nicht möglich sein.
Eine flächendeckende Umgestaltung des Erdgasnetzes zu einem Biomethan- oder Wasserstoffnetz wird derzeit ausgeschlossen. Eine Versorgung mit Erdgas ist nach aktueller Gesetzeslage nach 2045 nicht mehr möglich.
Der Betrieb von Fernwärme erscheint im betreffenden Gebiet aufgrund der Siedlungsstruktur wirtschaftlich darstellbar. Zudem existieren ausreichend erneuerbare Potenziale, um viele Häuser effizient und kostengünstig mit Fernwärme zu versorgen.
Wenn Sie Interesse an einem Fernwärmeanschluss haben, nehmen Sie gern Kontakt über das Kontaktformular des Klimaportals auf.
Sofern Sie bei sich die Möglichkeit für eine eigene klimafreundliche Versorgung sehen, ist auch das im Ausbaugebiet möglich. Aus der Wärmeplanung erwachsen keine Verbindlichkeiten und unmittelbaren Verpflichtungen. Gleichzeitig besteht kein Anspruch auf die Versorgung mit Fernwärme. Es sei darauf hingewiesen, dass Fernwärme günstiger für alle wird, je mehr sich anschließen.
Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird in den nächsten Jahren für alle Gebäude verpflichtend.
Anforderungen an das Heizen mit erneuerbaren Energien ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für das klimafreundliche Heizen aufzeigt.
Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.
Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau .
Der Anschluss an ein Wärmenetze stellt eine gültige Option zur Einhaltung der 65-%-Regel dar. Dies liegt daran, dass an Wärmenetze eigene Anforderungen zur Einhaltung von Grenzwerten erneuerbarer Energien gestellt sind. So müssen Fernwärmeversorger nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen Dekarbonisierungsplan entwickeln und ab spätestens 2030 gewährleisten, dass Wärmenetze zu mindestens 30 % aus Erneuerbaren und/oder Abwärme gespeist werden.
Wichtiger Hinweis!
Im Rahmen der Wärmeplanung der Stadt Nauen erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und Abwärme nach Heizungshavarie. Ferner gilt kein Anschluss- und Benutzungszwang. Damit besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich individuell zu versorgen.
Da die Fernwärme erst nach 2028 anliegen wird, besteht die Option, sich Zwischenlösungen für die Wärmeversorgung zu installieren. In diesem Zusammenhang ist auch die Neuinstallation von Öl- und Gasheizungen möglich.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Da es sich bei dem geplanten Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich.
Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen.
Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.
Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Nauen gesammelt und beantwortet. Bitte nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.
Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten oder kurz vor einem Heizungstausch stehen, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:
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Bei Ihnen liegt bereits ein Fernwärmenetz an und gemäß Wärmeplanung soll das Wärmenetz auch zukünftig Ihre Nachbarschaft mit Wärme versorgen. Aus Gründen der Energie- und Investitionseffizienz sollte es das Ziel sein, möglichst viele Gebäude im Einzugsbereich der Fernwärme an das Netz anzuschließen. Da ihr Baublock einen Anschlussgrad < 100 % aufweist, ist das Areal als Verdichtungsgebiet zur Erhöhung des Anschlussgrades deklariert. Wenn alle Gebäude angeschlossen werden, kann die Fernwärme nach dem Solidaritätsprinzip günstiger für alle werden.
Sofern Sie bereits an die Fernwärme angeschlossen sind, obliegt dem Fernwärmeversorger die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Ihrerseits besteht derzeit kein Handlungsbedarf.
Wenn sich Ihr Gebäude zwar im Fernwärme-Bestandsgebiet befindet, sie aber bislang noch keine Fernwärme beziehen, können Sie sich hier weiter informieren und ggf. Ihr Interesse für einen Anschluss bekunden.
Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird in den nächsten Jahren für alle Gebäude verpflichtend.
Anforderungen an das Heizen mit erneuerbaren Energien ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für das klimafreundliche Heizen aufzeigt.
Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.
Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau .
Der Anschluss an ein Wärmenetze stellt eine gültige Option zur Einhaltung der 65-%-Regel dar. Dies liegt daran, dass an Wärmenetze eigene Anforderungen zur Einhaltung von Grenzwerten erneuerbarer Energien gestellt sind. So müssen Fernwärmeversorger nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen Dekarbonisierungsplan entwickeln und ab spätestens 2030 gewährleisten, dass Wärmenetze zu mindestens 30 % aus Erneuerbaren und/oder Abwärme gespeist werden.
Wichtiger Hinweis!
Im Rahmen der Wärmeplanung der Stadt Waren (Müritz)erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und Abwärme nach Heizungshavarie. Ferner gilt kein Anschluss- und Benutzungszwang. Damit besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich individuell zu versorgen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Da es sich bei dem anliegenden Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich.
Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen.
Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.
Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Waren (Müritz) gesammelt und beantwortet. Bitte nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.
Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungstellen) | Zur Verbraucherzentrale
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Wenngleich eine großflächige Umgestaltung des in Nauen bestehenden Erdgasnetzes zu Biomethan oder Wasserstoff weitgehend ausgeschlossen werden kann, so können sich im betreffenden Gebiet durchaus Möglichkeiten für den Einsatz grüner Gase ergeben.
Im Gasnetz-Prüfgebiet liegen bereits bestehende Erdgas- oder Flüssiggasnetz vor und die Abnehmerstruktur deutet auf eine möglicherweise wirtschaftlich tragfähige Weiternutzung durch Substitution des Energieträgers hin. Entweder bestehen lokale Potenziale zur Erzeugung von Biomethan oder es besteht die Möglichkeit zur klimaneutralen Umgestaltung bspw. durch die Nutzung biogenen Flüssiggases (Bio-LPG).
Aus der Deklaration als Prüfgebiet geht keine Verpflichtung hervor. Die Dekarbonisierung der örtlich vorliegenden Wärmeversorgungsstruktur obliegt in erster Linie den Anschlussinhabern selbst.
Das bestehende Gasnetze wird – der aktuellen Gesetzeslage entsprechend – noch bis 2045 mit Erdgas versorgen können, sofern hinreichend Bedarf für den Betrieb besteht. Danach ist eine Versorgung mit Erdgas nach aktueller Gesetzeslage nicht mehr zulässig. Sofern weiterhin Bedarf an leitungsgebundener Gasversorgung besteht, könnte der Weiterbetrieb des Gasnetzes für den Netzbetreiber eine wirtschaftlich sinnvolle Option sein.
Die Festlegung als Prüfgebiet liefert jedoch keine Garantie für die netzbetreiberseitige Umstrukturierung der Gasbereitstellung und damit den Betrieb bzw. die Versorgung über 2045 hinaus.
Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Weiterbetriebs Ihres bestehenden Gasnetzanschlusses bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Nauen gesammelt und beantwortet. Alternativ wenden Sie sich direkt an ihren lokalen Versorger
Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:
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Bei Ihnen existiert bislang kein Fernwärmenetz. Die vorhandene Siedlungsstruktur deutet jedoch auf eine wirtschaftliche Eignung von Fern- bzw. Nahwärme hin, sofern einige Randbedingungen erfüllt sind. Durch die Nähe zu einem bestehenden Wärmenetz mit Erweiterungspotenzial ergeben sich bei hohem Anschlussinteresse Chancen für den Wärmenetzanschluss.
Gleichzeitig ist das Gebiet auch für eine dezentrale / individuelle Versorgung geeignet. Fernwärme kann sich dann durchsetzen, wenn möglichst viele BürgerInnen ein Anschlussbegehren äußern.
Aus der Deklaration als Prüfgebiet geht keine Verpflichtung hervor. Die Festlegung als Prüfgebiet schafft den Rahmen, sodass BürgerInnen sich zu Interessensgemeinschaften zusammenfinden und an den bestehenden Versorger herantreten können, um den Ausbau der Fernwärme ggf. voranzutreiben. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht.
Besteht kein Interesse an Fernwärme sind die Gebäude individuell zu versorgen. Anforderungen an den Heizungstausch resultieren aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für den Heizungswechsel aufzeigt.
Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen.
Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Im Rahmen der Wärmeplanung erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Gebäudeenergiegesetz
Nachfolgende Punkte können dazu beitragen, Fernwärme in Ihrer Nachbarschaft zu realisieren:
Der lokale Akteur kann sich Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vertraut machen. Dieses Förderinstrument ist modular aufgebaut und ist derzeit (Stand 16.06.25) das entscheidende Medium, um Nah- oder Fernwärme vor dem Hintergrund der Investitionen in eine Wirtschaftlichkeit zu überführen. Über die BEW sind sowohl Investitionen als auch Betriebskosten für bestimmte Erneuerbare-Energien-Anlagen förderfähig. Zur Sicherung der Förderung muss zunächst eine Machbarkeitsstudie nach BEW-Modul 1 erarbeitet werden. Auch diese wird zu 50 % gefördert.
Eine wesentliche Eingangsvoraussetzung für die BEW ist ein Netz, das mindestens 17 Gebäude oder 101 Wohneinheiten umfasst.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des GEG (siehe Abschnitt „Gesetzlicher Rahmen“) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht.
Die Entscheidung darüber, welche Heizungs- bzw. Versorgungsart für Sie und Ihr Gebäude am besten geeignet ist, obliegt grundsätzlich Ihnen. Diese Auflistung soll lediglich eine Orientierungshilfe darstellen und Sie im Prozess unterstützen.
Solarthermische Anlagen
Biomasse-Anlagen
(feste & flüssige Biomasse)
Stromdirektheizungen
Wärmepumpen-Hybridheizungen
(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung)
Elektrisch betriebene Wärmepumpen
(Luft-, Erd- und Grundwasserwärme)
Solarthermie-Hybridheizungen
(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung)
Bis zum 30.06.28 ist Ihnen grundsätzlich möglich, Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung gegen eine neue Gas- oder Ölheizung zu tauschen. Ab 2029 müssen Sie jedoch einen erneuerbaren Anteil von 15 % sicherstellen können, der bis 2045 schrittweise ansteigt.
Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren drastisch steigen wird. Unter Heizungs- und CO2-Rechner unterstützt Sie beim Heizungstausch.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
Wenn Sie Interesse an der Umsetzung von Fernwärme haben, setzen Sie sich bitte mit Stadt Nauen in Verbindung und bekunden Sie Ihr Anschlussbegehren. Die Stadt Nauen bemüht sich, die Aktivitäten zu bündeln. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme das Kontaktformular des Klimaportals. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Nauen gesammelt und beantwortet. Bitte nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.
Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:
Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungstellen) | Zur Verbraucherzentrale
Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) | Zur Expertenliste
Bei Ihnen liegt bereits ein Fernwärmenetz an und gemäß Wärmeplanung soll das Wärmenetz auch zukünftig Ihre Nachbarschaft mit Wärme versorgen. Sofern Sie bereits an die Fernwärme angeschlossen sind, obliegt dem Fernwärmeversorger die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Ihrerseits besteht derzeit kein Handlungsbedarf.
Wenn sich Ihr Gebäude zwar im Fernwärme-Bestandsgebiet befindet, Sie aber bislang noch keine Fernwärme beziehen, können Sie sich hier weiter informieren und ggf. Ihr Interesse für einen Anschluss bekunden.
Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird in den nächsten Jahren für alle Gebäude verpflichtend.
Anforderungen an das Heizen mit erneuerbaren Energien ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für das klimafreundliche Heizen aufzeigt.
Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.
Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau.
Der Anschluss an ein Wärmenetze stellt eine gültige Option zur Einhaltung der 65-%-Regel dar. Dies liegt daran, dass an Wärmenetze eigene Anforderungen zur Einhaltung von Grenzwerten erneuerbarer Energien gestellt sind. So müssen Fernwärmeversorger nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) einen Dekarbonisierungsplan entwickeln und ab spätestens 2030 gewährleisten, dass Wärmenetze zu mindestens 30 % aus Erneuerbaren und /oder Abwärme gespeist werden.
Wichtiger Hinweis!
Im Rahmen der Wärmeplanung der Stadt Nauen erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und / oder Abwärme nach Heizungshavarie. Ferner gilt kein Anschluss- und Benutzungszwang. Damit besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich individuell zu versorgen, sofern Sie kein Interesse an der Fernwärme haben.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Da es sich bei dem anliegenden Fernwärmenetz um klassische Fernwärme mit höheren Vor- und Rücklauftemperaturen handelt, ist anders als bei bspw. kalter Nahwärme keine solitäre Wärmepumpe zur Nachheizung erforderlich.
Die Fernwärme ist in der Lage, Gebäude unterschiedlichen Baualters und energetischen Standards zuverlässig mit Fernwärme zu versorgen.
Für den Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz bedarf es lediglich einer Hausanschlussleitung sowie des Einbaus einer Hausübergabestation in Ihr Gebäude. Dies setzt entsprechenden Platz voraus. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist förderfähig.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Heizungstausch zur Verfügung.
Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
Wenn Sie Ihr Interesse bzgl. eines Anschlusses an die Fernwärme bekunden wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Klimaportals mit entsprechendem Betreff und der passenden Kategorisierung. Die Anfragen werden zentral bei der Stadt Nauen gesammelt und beantwortet.
Wenn Sie sich zukünftig auf eigene Faust klimaneutral versorgen möchten, haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen:
Verbraucherzentrale Brandenburg (kostenlose und unabhängige Erstberatung in den Beratungstellen) | Zur Verbraucherzentrale
Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) | Zur Expertenliste
Bei Ihnen liegt derzeit keine Fernwärme an und auch zukünftig werden Sie sehr wahrscheinlich nicht mit Fernwärme versorgt. Dies ist auf insgesamt zu geringe Wärmebedarfe in Ihrer Umgebung zurückzuführen, sodass der Betrieb von Nah- oder Fernwärme nicht wirtschaftlich erscheint.
Eine flächenhafte Umstellung des Gasnetzes von Nauen auf grüne Gase, wie Biomethan oder Wasserstoff ist ebenfalls nicht vorgesehen. Das Erdgasnetz wird bestehende Anschlussgebiete bis 2045 mit Erdgas versorgen, sofern es einen ausreichenden Bedarf gibt. Nach aktueller Gesetzeslage ist eine Versorgung mit Erdgas ab 2045 ausgeschlossen.
Unter den gegebenen Bedingungen müssen Sie sich zukünftig daher individuell versorgen. Das heißt, der Wechsel Ihrer Heizung obliegt Ihnen und Ihnen stehen dafür verschiedene Technologieoptionen zur Verfügung.
Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zum Heizungswechsel, den Anforderungen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), Fördermitteloptionen und Ansprechpersonen.
Anforderungen an den Heizungstausch resultieren aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach der derzeit gültigen Novelle vom 16.10.23. Im besonderen Maße ist der §71 des GEG hervorzuheben, der Technologieoptionen für den Heizungswechsel aufzeigt.
Entsprechend dem GEG sind neu einzubauende Heizungen in Neubaugebäuden bereits seit dem 01.01.24 mit Heizungen auszustatten, die 65 % Erneuerbare und / oder Abwärme nutzen. Das GEG nennt hierfür einige pauschale Erfüllungsoptionen, siehe Abschnitt „Heizungsoptionen“.
Als Stichtag für die Einhaltung der 65-%-Regel für neu einzubauende Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt der 30.06.2028. Heizungen, die nach diesem Datum irreparabel ausfallen, sind durch neue Heizungen zu ersetzen, die ebenfalls die 65 % aus Erneuerbaren und Abwärme erfüllen. Es gelten die gleichen Erfüllungsoptionen, wie im Neubau.
Wichtiger Hinweis!
Im Rahmen der Wärmeplanung erfolgt keine Gebietsausweisung gemäß GEG §71 (8). Es erfolgt demnach keine Vorverlegung des Stichtags für Bestandsgebäude. Es gilt der 30.06.2028 für eine Umstellung auf 65 % Erneuerbare und / oder Abwärme nach Heizungshavarie.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Gebäudeenergiegesetz
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wärmeplanung und der Anforderungen des GEG (siehe Abschnitt „Gesetzlicher Rahmen“) erscheinen bei Ihnen folgende, zukünftige Versorgungsoptionen denkbar, wenn ein Heizungstausch ansteht.
Die Entscheidung darüber, welche Heizungs- bzw. Versorgungsart für Sie und Ihr Gebäude am besten geeignet ist, obliegt grundsätzlich Ihnen. Diese Auflistung soll lediglich eine Orientierungshilfe darstellen und Sie im Prozess unterstützen.
Solarthermische Anlagen
Biomasse-Anlagen
(feste & flüssige Biomasse)
Stromdirektheizungen
Wärmepumpen-Hybridheizungen
(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung)
Elektrisch betriebene Wärmepumpen
(Luft-, Erd- und Grundwasserwärme)
Solarthermie-Hybridheizungen
(In Kombination mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung)
Bis zum 30.06.28 ist Ihnen grundsätzlich möglich, Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung gegen eine neue Gas- oder Ölheizung zu tauschen. Ab 2029 müssen Sie jedoch einen erneuerbaren Anteil von 15 % sicherstellen können, der bis 2045 schrittweise ansteigt.
Sein Sie sich darüber bewusst, dass durch den Einstieg des Gebäudesektors in den europäischen Emissionshandel der Preis für CO2 in den kommenden Jahren drastisch steigen wird. Unter Heizungs- und CO2-Rechner unterstützt Sie beim Heizungstausch.
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen stehen verschiedene Fördermittel für den Heizungstausch und die ggf. erforderliche energetische Sanierung bereit. Diese basieren auf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Ihnen über verschiedene Förderinstrumente zugänglich gemacht wird.
In unserem Fördermittelkompass finden Sie einen Überblick zu aktuellen Förderinstrumenten.
An dieser Stelle haben wir Ihnen unabhängige Anlaufstellen für eine weiterführende Energieberatung zusammengetragen, um Sie auf dem Weg der Energieeinsparung und/oder dem Heizungswechsel zu begleiten.
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Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (Fördermittel zum Teil nur durch hier gelistete Experten zugänglich) | Zur Expertenliste